Hundesteuer Osttirol und Pflichten des Hundehalters

Geschrieben in Kooperation mit Ing. Martin König/Stadt Lienz

Zu den Pflichten als Hundebesitzer gehört vieles, nicht nur artgerechte Haltung und Fütterung, sondern auch ein gutes Benehmen von Mensch und Hund bei Spaziergängen, Kotaufnahme und Rücksichtnahme auf andere Tiere, Menschen und deren Vierbeiner.

Besonders bei dem Thema Leinenpflicht und Freilauf gehen die Meinungen meist weit auseinander. Wo herrscht Leinenpflicht, wo darf der Hund frei laufen, darf er überhaupt frei laufen und wann muss ich den Hund an die Leine nehmen. Wie muss ich mich im Wald und Feld verhalten im Gegensatz zum Ortsgebiet? Darf mein Hund auf einem abgemähten Feld laufen, oder muss ich zwingend auf dem Weg bleiben? Keiner weiß so Recht Bescheid.

Grundsätzlich gilt das der Hund mindestens eine Stunde pro Tag in Bewegung sein soll, der Bewegungsdrang des Hundes ist jedoch von Rasse, Alter und Gesundheitszustandes verschieden und dies muss dann an den jeweiligen Hund angepasst werden. Ein alter, gelenkskranker, schwerer Hund braucht weniger Bewegung als ein junger, aufgeweckter Hund.
Ersterer kommt wahrscheinlich gut klar wenn er 30-60 min langsam, schlendernd spazieren geht, wobei zweiter mit 30 min nicht ansatzweise genug hat und auch auf Wanderungen mitgehen kann.
Der Hund sollte mehrmals täglich die Möglichkeit bekommen Urin und Kot abzusetzen.

Das heißt auch wenn man einen Garten zu Verfügung hat, sollte man mindestens einmal täglich mit dem Vierbeiner spazieren gehen, dies tut nicht nur dem Hund gut, sondern auch für den Halter ist es gut sich in der frischen Luft zu bewegen.

Pflichten in Osttirols Gemeinden

Es obliegt den Gemeinden welche Flächen sie für den Freilauf frei geben, in Lienz zum Beispiel gibt es einen genauen Plan wo der Hund angeleint werden muss und wo er frei laufen darf.
Dieser Plan liegt für Lienz im Gemeindeamt/Liebburg auf bzw. kann hier herunter geladen werden. Seit 2011 gibt es diese neue Verordnung. In dieser ist auch die Kotaufnahmepflicht geregelt.

Hundesteuer in Osttirol

“Hunde-Angelegenheiten” sind jedoch in jeder Gemeinde anders geregelt. Die Hundesteuer variiert in Osttirol von 0 - 74,72 € pro einem angemeldeten Hund, beim zweiten und dritten Hund kann sich die Steuer noch erhöhen auf bis 172,19 €.
In den 33 Osttiroler Gemeinden gibt es häufig Unterschiede in den Bestimmungen, um sich hier etwas besser orientieren zu können habe ich eine Tabelle mit den wichtigsten Informationen erstellt.


Zu den Hundesteuerfreundlichsten Gemeinden in Osttirol zählen:
  • Lavant
  • Gaimberg
  • Thurn
  • St. Johann im Walde
  • Oberlienz


Hier bezahlt man für den besten Freund des Menschen keine Steuer.
Lediglich in Oberlienz wird eine geringe Gebühr für die Marke verrechnet. In Virgen, Hopfgarten im Defreggental und Prägraten zahlt man für den Ersthund am meisten.

Sehr oft muss man jedoch für den zweiten und jeden weiteren Hund pro Haushalt mehr zahlen als für den ersten Hund. Zwar gibt es dafür keinen ersichtlichen Grund, aber es ist häufig der Fall.



Hier die Gemeinden im Detail, einfach im Dropdown die jeweilige Gemeinde anklicken:


Wie oben ersichtlich sind auch die Freilaufflächen auf jedem Gemeindegebiet anders, bitte bei dem jeweiligen Gemeineamt nachfragen wo sich diese Flächen befinden. Eine eingezäunte Hundefreilauffläche ist leider in ganz Osttirol nicht vorhanden.
In 13 von 33 Gemeinden gibt es sogenannte Kotsammelstellen, hier bekommt man gratis-Kotsammelsackerl und hat meist die Möglichkeit sich dieser auch dort zu entledigen.


Hier eine Gesamtübersicht der Hundesteuer in Osttirol:


Verhalten beim Spaziergang mit Hunden

Grundsätzlich ist es ratsam vorrausschauend spazieren zu gehen. Das heißt, vor einer unübersichtlichen Kurve den Hund zu sich zu rufen, ihn gegebenenfalls anzuleinen, oder bei sich zu halten.
Wenn man fremde Menschen, Kinder, Hunde, Radfahrer, Jogger, Skater, Reiter, diverses Weidevieh usw. begegnet, den Hund rechtzeitig abrufen und etwas zur Seite gehen.

Es ist für den Hund einfacher wenn man einen kleinen Bogen um die fremde Person geht, als frontal darauf zu und parallel vorbei.
Falls man Kontakt herstellen möchte ist es höflicher vorher zu fragen und nicht einfach den Hund hinlaufen zu lassen. So vermeidet man Konflikte und einem harmonischen Miteinander steht nichts im Wege.
Plfichten Hundehalter

Der Jagdinstinkt

Wenn man sich nicht sicher ist ob der Hund jagdliches Interesse zeigt, ist es sinnvoll den Hund im Wald, oder in Waldnähe an der Schleppleine zu führen. Auch in der Brut- und Setz-Zeit sprich Mai-Juni herrscht absolute Leinenpflicht im Wald und Feld. In dieser Zeit bekommen Rehe, Feldhasen usw. ihre Junge und diese liegen oft ungeschützt im Wald, oder auf der Wiese und wären für den Hund eine leichte Beute.

Besonders im Herbst und Winter ist es sinnvoll mehr auf den Hund zu achten und ihn vermehrt anzuleinen, da die Gefahr des Weglaufens größer ist.
Die Wildtiere begeben sich im Herbst und Winter näher an menschliche Siedlungen und ihr Radius vergrößert sich, aufgrund der Futtersuche. Dadurch gibt es mehr Wildspuren in menschlicher Umgebung und der Reiz des Weglaufens bzw. der natürliche Jagdtrieb der Hunde wird angeregt.
Das Jagdverhalten und das Verfolgen einer Wildspur ist genetisch im Hund verankert und fast jeder Hund zeigt dieses Verhalten.
Das heißt bei hoher Schneelage und starker Kälte ist es besser den Hund an der Schleppleine zu führen, damit das Wild nicht unter den ohnehin meist erfolglosen Jagdversuchen unserer Vierbeiner leidet.

Auch für jagdlich weniger interessierte Hunde ist ein sicherer Rückruf und Impulskontrolle sehr wichtig. Dies sollte gut aufgebaut und regelmäßig trainiert werden, denn das Hetzen von Beute steckt unseren Vierbeinern in den Genen.
Wenn der Jagdtrieb einmal entflammt, ist meistens ein aufwendiges Training nötig um den Hund bei Wildsichtung kontrollierbar und abrufbar zu bekommen.

Fazit

Zusammenfassend ist zu sagen, dass ein gut erzogener Hund mehr Freiheiten genießen kann und auch überall gerne gesehen ist. Es obliegt jedoch dem Hundehalter, ob der Hund gut erzogen ist. Die Ausbildung sollte tierschutzgerecht von Statten gehen und ohne Schmerzreize und Zwang geschehen.

Wenn du Hilfe bei der Erziehung von deinem Vierbeiner benötigst kannst du dich gerne an mich wenden und gemeinsam werden wir für eine gute tiergerechte Erziehung deines Vierbeinigen Freundes arbeiten.

Zum Schluss noch ein Apell für alle Hundehalter, der Hundekot muss weggeräumt und auch ordnungsgemäß entsorgt werden. Wenn sich jeder daran hält sind unsere Spaziergehwege sauber und seien wir ehrlich, wer tritt schon gerne in Hundekot, das ist ein unnötiges Ärgernis, welches so einfach behoben ist.
Kommentar schreiben


Sicherheitscode
Aktualisieren

 
 
Tierverstand  //  Email: info@tierverstand.com
Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für dich möglichst benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn du fortfahrst, nehmen wir an, dass du mit der Verwendung von Cookies auf der tierverstand.com Webseite einverstanden bist. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung/Cookie-Richtlinie