+++ Achtung Gesetzesänderung +++

Die Änderungen im Landespolizei-Gesetz sind mit 28.01.2020 in Kraft getreten!
Somit ist es Tirolweit gleich geworden und nicht jede Gemeinde kocht ihr eigenes Süppchen.

- Hund sind an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine ODER mit Maulkorb zu führen. Außer in ausgewiesenen Hundezonen (da gibts in Lienz 2 Stellen, sonst nix in Osttirol)

- An Orten wo sich üblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen, bei Spielanlagen und in Einkaufszentren ist Leinen UND Maulkorbpflicht oder der Hund in geschlossenen Behältnissen zu führen. Der Maulkorb hat tierschutzrechtliche Vorgaben zu entsprechen und darf nicht vom Hund abgestreift werden!

- Die Gemeinden dürfen bestimmte Gebiete bestimmen wo auch Leinen und/oder Maulkorbpflicht herrscht.

- Der Leinen- und Maulkorbpflicht ausgenommen sind: Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde während ihrer Verwendung (Ausbildung und Einsatz). Sowie Jagdhunde, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.

- Weiters ist NEU das ERSThundehalter eine Schulung ab 1.04.2020 bei der Anmeldung ihres Hundes bei der Gemeinde vorlegen müssen - diesen Sachkundenachweis gibt es auch bei Tierverstand e.U.


Bei Fragen könnt ihr euch jederzeit an mich wenden! Ich berate euch gerne in der Maulkorbfrage und schaue mir den passenden Maulkorb für euren Hund an! Ein Anruf oder Mail genügt!

Eure Gerda
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